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Die vom BSI (Bonn) zugelassene Prüfstelle Dr. W. Böhmer & Dipl. Ing. A. Göbel ist ausgelegt für die Auditierung und Prüfung gemäß BSI §8a-Verfahren und den dazugehörigen Prüfgrundlagen. Es wird nach dem Vier-Augen-Prinzip gearbeitet, so dass immer eine wechselseitige Kontrolle vorgenommen wird.

Kritis nach §2 (10) BSIG

Kritische Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon,

  1. die den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz und Versicherungswesen angehören und
  2. von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind weil durch ihren Ausfall oder ihrer Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.
  3. Die kritischen Infrastrukturen im Sinne des Gesetzes werden durch die Rechtsverordnung nach §10 Absatz 1 (BSI-KRITISV) näher bestimmt.

…weitere Informationen zum Paragraph 2 Ziffer (10) des BSI Gesetzes ist unter dem nachfolgenden Link nachzuschlagen…

… Entwicklung einer Prüfgrundlage aus dem Blickwinkel der Prüfstelle

Erfüllung der Anforderungen gemäß § 8a Absatz 5 BSIG

Es ist auf den Seiten des BSI ein weiteres Dokument publiziert worden, um die Qualtiät der Nachweise zu verbessern und um die Angaben zu vereinheiltichen. Das Dokument (GAiN) ist verpflichtend. Es ist unter dem Link abbrufbar:

Diese neuen Anforderungen sind bereits in die Dokumente und Prozesse der Prüfstelle eingeflossen und werden in den Verfahren berücksichtigt.

„Treten Sie mit uns in Kontakt, wir werden mit attraktiven Konditionen ihr Unternehmen durch die Prüfung bringen“.

Verweis KRITIS-Unterlagen

Für weiterführende Informationen bzw. Unterlagen sei auf die Web-Seiten des BSI und insbesondere auf die Einreichungsformulare sowie die Orientierungshilfe im Dowbloadbereich des BSI verwiesen.

https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Alle-Meldungen-News/Meldungen/KRITIS-Neuerungen_210618.html

Weitere Informationen finden Sie auch in der zugehörigen FAQ des BSI: 

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/KRITIS-und-regulierte-Unternehmen/Kritische-Infrastrukturen/KRITIS-FAQ/kritis-faq_node.html

Die Anlage PS (prüfende Stelle) wird von der Prüfstelle ausgefüllt und dem Verfahren beigefügt.

Einen guten Überblick mit vielen Verweisen und Informationen bietet die gut gepflegte Seite von Paul Weissmann.

https://www.openkritis.de/

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Impressum

Über die Prüfstelle

Es handelt sich bei den Betreibern der Prüfstelle um langjährige und erfahrene Auditoren und einem IS-Revisor, die für verschiedene DAKKS akkreditierte Zertifizierungsgesellschaften arbeiten und seit mehr als 20 Jahren als akkreditierte Auditoren für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSi Bonn) für mehrere Technische Richtlinien (BSI TR) und der ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz tätig sind.

Die Dokumentenpyramide, als Sicherheitskette, verstehen wir als Rückrad der IT/Inf.-Sicherheit. Ähnliches gilt für die dazugehörige Prozesslandschaft.

https://www.pruefstelle-boehmer-goebel.de/sicherheitskette/

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