Kritische Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon,
- die den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz und Versicherungswesen angehören und
- von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind weil durch ihren Ausfall oder ihrer Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.
- Die kritischen Infrastrukturen im Sinne des Gesetzes werden durch die Rechtsverordnung nach §10 Absatz 1 (BSI-KRITISV) näher bestimmt.
…weitere Informationen zum Paragraph 2 Ziffer (10) des BSI Gesetzes ist unter dem nachfolgenden Link nachzuschlagen…
https://www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/Sektoren/sektoren_node.html
… Entwicklung einer Prüfgrundlage aus dem Blickwinkel der Prüfstelle
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